Handyversicherung - häufige Fragen

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Häufig gestellte Fragen zum Handyschutz24

  • Wer ist der Versicherungsträger bei Handyschutz24 ?
    Die AXA Versicherung AG mit Hauptsitz in Köln

  • Wo kann ich Handyschutz24 abschließen ?
    Abgeschlossen werden kann Handyschutz24 nur im Handy-Fachhandel und via Internet, bei den uns angeschlossenen Handy-Online-Shops. Ein Abschluss über einen Versicherungsmakler oder direkt bei der AXA Versicherung AG ist nicht möglich

  • Mein Gerät ist älter als 3 Monate. Kann ich dieses auch versichern lassen?
    Nein, leider nicht. Das Gerät darf nicht älter als 3 Monate sein (Rechnungsdatum).

  • Wo erfahre ich, wieviel mein Gerät ohne Vertrag wert war/ist?
    Sie erfahren es von Ihrem Bezugshändler oder bei uns. Der Versicherungswert ist immer der Kaufpreis ohne Bezuschussung durch den Anbieter
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    Ich habe ein Prepaid-Handy, kann ich dieses auch versichern ?
    Ja, die Versicherung ist für alle Handys, ob Prepaid oder Vertrag, möglich.

  • Ich habe ein Gerät, dessen Kaufpreis über 400 EUR liegt/lag. In welchem Paket sollte ich es versichern ?
    Damit Sie nicht unterversichert sind, empfehlen wir Ihnen das PremiumPLUS-Paket mit 600,- € Höchstleistung, für 4,95 € pro Monat

  • Kann die Versicherung auch für etwas anderes als ein Handy abgeschlossen werden?
    Ja, für PDAs und Smartphones.

  • Wie lange läuft der Handyschutz24-Vertrag?
    Die Laufzeit des Vertrages beträgt 24 Monate, maximal 36 Monate.

  • Was erhalte ich nach Abschluss des Handyschutz24?
    Sie erhalten nach Eingang des Auftrages ein Info-Brief mit dem offiziellen Versicherungsschein, den Vertragsbedingungen, Verbraucher-Infos, Hotline-Nummern sowie Infos zur Schadensregulierung
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    Wie zahl ich die Prämie zum Handyschutz24?
    Immer monatlich zum 1. im Lastschriftverfahren.

  • Wann beginnt mein Handyschutz24-Versicherungsschutz?
    Der Versicherungsschutz beginnt bei erfolgreichem Einzug der ersten Prämie zu dem in der Versicherungsbestätigung genannten Zeitpunkt.

  • Was muß ich tun, wenn mein Handy geklaut bzw. defekt ist?
    Sie rufen einfach die Handyschutz24-Versicherungs-Kunden-Hotline an. Diese erhalten Sie mit den Versicherungsunterlagen. Dort wird Ihnen dann die weitere Vorgehensweise mitgeteilt.

  • Was ist wenn die Versicherungshöchstleistung im Schadenfall überschritten wird?
    Ist die Versicherungshöchstleistung von 250 €, 350 € bzw. 750 € im Schadenfall, überschritten, zahlen Sie, als Versicherungsnehmer den Differenzbetrag zum Rechnungsbetrag.

  • Wie lange dauert eine Reparatur im Schadenfall?
    Nach Eingang des Gerätes im Reparatur-Service-Center wird Ihr Gerät schnellstmöglich repariert und Ihnen wieder zur Verfügung gestellt.

  • Gilt der Handyschutz24 auch für ein verlorengegangenes Handy?
    Nein, gegen verlieren, oder vergessen kann man ein Handy nicht versichern. In diesem Fall kann die Versicherung nicht in Anspruch genommen werden.

  • Wo gilt mein Diebstahl-Versicherungsschutz?
    Der Versicherungsschutz bei Diebstahl gilt weltweit, auch wenn das Gerät aus dem Auto geklaut wurde.

  • Was passiert im Falle eines Diebstahls? Bekomme ich mein Geld wieder oder ein neues Gerät? Was ist, wenn es das Gerät gar nicht mehr gibt?
    Wenn das Gerät gestohlen wurde (abhängig vom abgeschlossenen Versicherungs-Paket), bekommen Sie über die Versicherung ein Gerät gleichen Typs. Sollte es das Gerät am Markt nicht mehr geben (z.B. wenn der Diebstahl in 20 Monaten nach Abschließen der Versicherung passiert), erhalten Sie ein gleichwertiges (vergleichbares) Gerät. Eine Barauszahlung ist in keinem Fall möglich. Sinn der Versicherung ist es lediglich, den vorherigen "Zustand" wiederherzustellen.

  • Sind bei einem Abhandenkommen Telefongebühren mitversichert ?
    Ja, bei dem Standard- und Premium-Paket sind bei Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub und Plünderung, Telefongebühren bis max. 10 € innerhalb der Versicherungslaufzeit mitversichert.

  • Läuft mein Handyschutz24 automatisch nach 2 Jahren weiter ?
    Wenn Sie die Versicherung nicht kündigen, läuft diese noch ein weiteres 3. Jahr, danach endet diese automatisch. Ihr Handy ist danach nicht mehr versichert. Möchten Sie die Versicherung nach 2 Jahren Laufzeit auflösen, müssen Sie diese 3 Monate vor Ablauf der Versicherung schriftlich kündigen.

  • Ich habe ein Handy mit ansteckbarer Kamera erworben. Ist die ansteckbare Kamera auch im Handyschutz24 mitversichert?
    Ja, aber nur, wenn diese mit dem Handy selbst in einem Kauf erworben wurde. Eine zusätzlich als Zubehör erworbene anteckbare Kamera kann NICHT mitversichert werden.

  • Obwohl mein Handy 500,- EUR gekostet hat, möchte ich den Handyschutz24 nur über 350,- EUR Versicherungssumme abschliessen - ist das möglich ?
    Das ist möglich, beachten Sie aber bitte, dass Sie dann unterversichert sind. Sollte es zu einem Schadensfall kommen, kann nur den Höchstbetrag (je nach abgeschlossenem Versicherungs-Paket, abzgl. Selbstbehalt) für die Ersatzbeschaffung durch den Versicherer aufgewendet werden. Wenn die Ersatzbeschaffung z.B. teurer als die vereinbarte Höchstentschädigung ist, müssen Sie als Versicherungsnehmer die Differenz selbst tragen.

  • Kann ich während der Vertragslaufzeit von 24 Monaten das Gerät wechseln?
    Ja! Geregelt ist der Gerätewechsel in Ziff. 7.1 der AGBs. Sie müssen der den Gerätewechsel schriftlich mitteilen und erhalten dann eine neue Versicherungsbestätigung mit den aktuellen Daten des Versicherungsgegenstandes.

  • Muss ich noch sonstige Zusatzkosten (Abschlussgebühr etc.) tragen ?
    Nein, es fallen nur die monatlich anfallenden Prämien für das von Ihnen abgeschlossene Versicherungs-Paket.